Überlastung der Krankenhäuser verhindern

Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag (05.11.2021)

Gestern Abend hat der Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt des Sächsischen Landtages in seiner 30. Sitzung die neue Corona-Schutz-Verordnung diskutiert.

Kathleen Kuhfuß, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, fasst die besprochenen Punkte aus BÜNDNISGRÜNER Sicht zusammen:

„Für die kommende Corona-Schutz-Verordnung sind zwei dramatische Entwicklungen entscheidend: die dynamisch steigende Bettenbelegung in den Krankenhäusern sowie auf den ITS-Stationen und die zu geringe Impfquote in Sachsen. Wir müssen schnell handeln, um die Belastung der Krankenhäuser zu mindern.

„Wir BÜNDNISGRÜNE unterstützen die 2G-Regel (geimpft und genesen) im öffentlichen Raum und in Freizeiteinrichtungen wie z.B. Restaurants und Clubs. Es sollen damit vor allem Ungeimpfte vor einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus geschützt werden. Die Statistik zeigt, dass unter ihnen aktuell die meisten Neuinfektionen stattfinden und sie stationär behandelt werden. Im Sinne des Infektionsschutzes ist es uns besonders wichtig, dass bestehende Regelungen auch kontrolliert werden müssen.

„Es ist uns bewusst, dass die 2G-Regelung auch die Kulturbereiche wieder vor große Probleme stellt, jedoch müssen wir in Anbetracht der dramatischen Lage in den Krankenhäusern handeln. Hier haben wir das Sozialministerium um eine Prüfung gebeten, ob die Begrenzung auf 50 Prozent Auslastung bei einem entsprechenden Hygienekonzept entfallen kann. Denn es geht hier auch um die wirtschaftliche Existenz der Kultureinrichtungen.“

„Natürlich haben wir auch die jungen Menschen im Blick. Vom Impf- und Genesenennachweis sind Kinder bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres und Personen ohne Impfempfehlung der STIKO mit einem entsprechenden Nachweis befreit. Wir halten die Altersgrenze für Kinder und Jugendliche mit Vollendung des 18. Lebensjahres oder eine Übergangsfrist für notwendig. Jugendliche können in aller Regel vor dem 18. Lebensjahr keine eigene Impfentscheidung treffen, doch wir möchten ihnen in dieser vierten Welle die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.“

„Ebenso schauen wir auf die Generation der älteren Menschen. Besonders begrüße ich die Regelung zur erweiterten Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen. Wenn das gesamte Personal regelmäßig getestet wird, ist das Risiko geringer, dass das Corona-Virus von außen in die Einrichtungen hineingetragen wird. Weiterhin sind für uns die Basismaßnahmen, AHA-L, also Maske tragen, Abstand halten, Hygienemaßnahmen und Lüften, wichtig für die Eindämmung der Pandemie. Diese sind daher konsequent umzusetzen und zu kontrollieren.“

Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion, unterstreicht:

„Wir unterstützen das Offenhalten von Schulen und Kitas – aber nicht bedingungslos. Das Recht auf Bildung und Teilhabe ist ein hohes Gut. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist es entscheidend, dass wir transparente und wissenschaftsbasierte Indikatoren heranziehen, um auch den Infektionsschutz zu gewährleisten – etwa durch feste Gruppen, Wechselunterricht oder auch Teil-Schulschließungen. Dabei verfügt das Kultusministerium mit seiner ‚Hotspotregelung‘ längst über eine Art Stufenplan. Nur muss dieser auch öffentlich zugänglich sein, damit Maßnahmen und Anordnungen für Familien, Schulen und Schulträger verlässlich und nachvollziehbar sind.“