Sächsisches Krankenhausgesetz: Wir sichern die flächendeckende medizinische Versorgung

Mein Redebeitrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung: „Sächsisches Krankenhausgesetz (SächsKHG)“ (Drs 7/10501)
62. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 15.12.2022, TOP 6

– Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

ein neues Sächsisches Krankenhausgesetz – nach fast 30 Jahren ist das Sozialministerium diese herausfordernde Aufgabe angegangen und dies mit einem einzigartigen Beteiligungsprozess. In den Zukunftswerkstätten wurden die Probleme in der aktuellen Krankenhauslandschaft aufgezeigt, diskutiert und nach Lösungen gerungen. Auch das Anhörungsverfahren im Kabinett und die Anhörung im Landtag haben nochmals weitere Expertenmeinungen für den vorliegenden Gesetzentwurf erbracht, die eingeflossen sind. Mein herzlicher Dank an all die, die sich hier eingebracht haben!

Mit diesem Gesetz ist es möglich, unsere sächsische Krankenhausversorgung fit für die Zukunft zu machen. Was die Zukunft dabei genau von uns verlangt, ist leider nicht skizzierbar, weil nach Corona, einem überlasteten Personalkörper, Fachkräftemangel, Herausforderungen in der Energieversorgung und den aktuell extrem hohen Bedarfen im Bereich Pädiatrie/Kinderheilkunde nur eins klar ist: Die Zukunft wird anspruchsvoll bleiben.

Der Spagat zwischen Ressouren, die wir aufwenden, um Gesundheitsversorgung sicherzustellen, der Bereitschaft der Bürger*innen, über Steuer- und Beitragsfinanzierung das System zu stabilisieren, und den betrieblichen Erfordernissen nach Personal, Energie und Ausstattung immer größer wird.

Die Bedarfe von Patient*innen und die Qualität der Behandlungen standen und stehen dabei im Mittelpunkt. Die weiteren Anpassungen sind ein Entwicklungsprozess, bei dem es darum geht, die Strukturen nach den Versorgungsbedarfen auszurichten. In dem es aber auch darum geht, dass Politik, Verwaltung und Klinikträger Veränderungsprozesse gut kommunizieren, Erwartungsmanagement betreiben und die Ängste der Menschen ernst nehmen.

So ist die Möglichkeit des neuen Sächsischen Krankenhausgesetzes zur Entwicklung von Krankenhäusern mit Gesundheitszentrum ein wichtiger Schritt.

Menschen brauchen vor Ort Ansprechpersonen, verlässliche Angebote und kurze Wege, wenn es um Notfälle, Kinder oder Angebote der Geriatrie geht.

Mit dem Gesetzentwurf stellen wir Weichen, um mit der zunehmenden Ambulantisierung und trotz Fachkräftemangel die erforderliche medizinische Versorgung gerade im ländlichen Raum weiterhin sicherzustellen. Hier fügt sich der sächsische Weg auch in die Krankenhausreform auf Bundesebene ein, wo eine solche sektorenübergreifende Versorgung zum Beispiel mit angepassten Fallpauschalen oder Telekonsile gerade ermöglicht wird.

Dies soll in der Perspektive nicht nur die wirtschaftliche Situation der Klinken verbessern, sondern auch die Zufriedenheit der Patient*innen steigern, indem Krankenhausaufenthalte so kurz wie möglich gehalten werden. Besonders erfreulich ist die Entwicklung aus dem Bund, auch Tagesbehandlungen als weitere Behandlungsform im Krankenhaus einzuführen, um in Fällen, wo Patient*innen das wünschen und der Schwergrad der Erkrankung es zulässt, unnötige Übernachtungen zu vermeiden.

Nicht nur der Bund hat sich in der Versorgung auf drei Stufen verständigt, auch in Sachsen wird es weiterhin ebenfalls drei Versorgungsstufen mit – Regelversorger, Schwerpunktversorger und Maximalversorger – geben.

Die Idee dahinter ist, wenn Ressourcen und Personal knapp sind und gleichzeitig der Anspruch nach höchstmöglicher Qualität besteht, muss die Frage gestellt werden, wo Versorgung wohnortnah und vor Ort mit Regelversorgungskrankenhäusern sicherzustellen ist, und wo über Maximalversorger die gesamte Palette an hochspezialisierten Leistungen angeboten wird.

Der Auftrag ist, von Notfallversorgung bis Intensivmedizin sicherzustellen, dass die Behandlungsqualität für unsere sächsische Bevölkerung bedarfsgerecht vorhanden ist. Der Auftrag ist dabei nicht, dass es überall in Sachsen, gleich um die Ecke eine zertifizierte Klinik für genau meine Krebsoperation oder mein Hüftleiden gibt!

Dies bedeutet, wir müssen einen Umbauprozess anstoßen, der die Grund- und Notfallversorgung in allen sächsischen Regionen langfristig sicherstellt und Krankenhäuser mit hoher Qualität und Kompetenz für spezielle Operationen und Behandlungen vorsieht.

Dazu brauchen wir auch die Krankenhausreform der Bundesregierung und natürlich die Krankenhausträger, die diesen Prozess gestalten und mittragen.

Einen weiteren Schritt hin zu mehr Basis in der Versorgung sehen wir in den „Regionalkonferenzen“, welche Akteure vor Ort in die strategische Planung der medizinischen Versorgung in den jeweiligen Regionen einbinden.

Diese Form der Beteiligung ist neu und einzigartig in der Krankenhausplanung. Wir begrüßen sie ausdrücklich, da die Vertreter der Kommunen in ihren Regionen verortet sind und ihre Bürger*innen und deren Bedürfnisse kennen. Eine Einbindung führt zu gegenseitigem Verständnis und zur gemeinsamen Suche nach den besten Lösungen für die medizinische Versorgung.

Einen weiteren wichtigen Umbauprozess müssen wir als Freistaat Sachsen bei den Investitionen fördern – den Umbau in Green Kliniken. Besonders präsent durch die aktuelle Energie- und Klimakrise werden wir energetisch sinnvolle Sanierungen sowie den Neubau von Krankenhäusern mittels nachhaltiger Bauweisen in den Fokus nehmen. Die Bereitschaft der Klinikträger, ihren Weg hin zur Green Klinik zu gehen, ist da. Aber das wird es nicht zum Nulltarif geben – dieser Prozess braucht finanzielle Mittel, damit Kliniken sich dies leisten können. Wir haben im Gesetz verankert, dass nicht nur nach den kalkulierten Baukosten bewertet wird, sondern auch die Folgekosten eine Rolle bei der Bezuschussung von Großinvestitionen spielen.

Damit soll sichergestellt werden, dass die Mehrkosten von energetischer Sanierung finanziert werden. Diese Mehrkosten rechnen sich für den Freistaat und für den Klinikträger mittel- und langfristig.

Gelegentlich stellt sich die Frage: Warum sehen wir es als notwendig an, die sächsische Krankenhauslandschaft anzupassen und sorgen nicht einfach für mehr Geld im System?

Daher stelle ich am Ende gern nochmal dar, was die Rahmenbedingen der Gesundheitsversorgung sind: Es sind derzeit bundesweit 441 Milliarden Euro im System, das sind 13,1 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt. Diese werden hauptsächlich von den Menschen in der Bundesrepublik durch Beitragszahlung getragen.

Seit einigen Jahren entwickelt sich der Beitrag und das Bruttoinlandsprodukt exponentiell. Das bedeutet, dass insbesondere untere und mittlere Einkommen perspektivisch Probleme damit haben werden, ihren Beitrag zu leisten. Diese Entwicklung muss unbedingt gestoppt werden.

Weiterhin werden wir in den nächsten zehn Jahren deutschlandweit 500.000 Beschäftigte durch den demografischen Wandel verlieren, die nicht ersetzt werden (außer wir werden ungeheuer attraktiv für Migration). Allein diese zwei Rahmenbedingungen, machen deutlich, dass es dringend geboten ist, Anpassungen des Systems gesetzlich zu ermöglichen.

In diesem Sinne werbe ich für ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf, denn wir sind überzeugt, dass wir hier einen guten Baustein für unsere sächsische Krankenhauslandschaft legen, der durch die auf Bundesebene bereits angekündigten Reformvorschläge flankiert wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!