Sächsisches Impfkonzept – Organisation und Durchführungen von Covid19 Impfungen

Im November kam die frohe Botschaft des Bundesgesundheitsministeriums, dass Anfang 2021 mit einer Zulassung eines Impfstoffes gegen SARS-CoV-2 zu rechnen sei.

Um eine schnelle Impfung zu ermöglichen, müssen sich nun die Bundesländer auf den Weg machen, um ab dem 15. Dezember 2020 in der Lage zu sein, Impfzentren- und -strukturen, kurzfristig in Betrieb nehmen zu können.  Der Freistaat Sachsen hat nun die Aufgabe, die Lagerung, der vom Bund gelieferten Impfstoffe zu organisieren. Außerdem muss er weiteres, notweniges Zubehör für die Impfungen beschaffen, Impfzentren und mobile Teams einrichten und die Impfstoffe auf die Impfzentren verteilen. All dies wird ca. 35 Millionen Euro kosten und soll bestmöglich über den Coronabewältigungsfonds abgedeckt werden.

Um all diese Aufgaben zu erfüllen, soll das Deutsche Rote Kreuz die Koordination übernehmen. Zudem werden auch weitere Hilfsorganisationen benötigt, um u.a. Personal, Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände zu stellen, um die Impfzentren zu betreiben, die mobilen Impfteams aufzustellen und die Impfstoffe vom Lagerzentrum in Leipzig zu den Impfzentren zu transportieren.

Mit Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigung soll zudem weiteres medizinisches Personal gestellt werden. Die KVS kann auf Grundlage einer entsprechenden Bundes-VO zur Unterstützung verpflichtet werden.

Wie wird die Impfung organisiert?

Pro Landkreis oder Kreisfreier Stadt wird es jeweils ein Impfzentrum geben. In Sachsen wird es demnach, voraussichtlich 13 dieser Zentren geben. Wichtig ist dabei immer eine besonders zentrale Lage, die eine gute Erreichbarkeit für alle sichern soll. Daneben werden sowohl mobile Teams, als auch Krankenhäuser Impfungen durchführen können. Die mobilen Teams stehen hauptsächlich Personen zur Verfügung, die die Impfzentren auf Grund ihres hohen Alters oder bestimmter Grunderkrankungen nicht mehr besuchen können.

Da nicht gleich von Anfang an ausreichend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen wird, hat die die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Priorisierung vorgenommen, welche Personengruppen wann geimpft werden sollen. Dazu haben am 6. November 2020 die STIKO, gemeinsam mit dem Deutschen Ethikrat und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina ein Positionspapier veröffentlicht, in dem erste Überlegungen zu den ethischen, rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen veröffentlicht.

Wie sieht die zeitliche Abfolge der Impfung aus?

Der Bund hat mit der nationalen Impfstrategie die Durchführung und Organisation der COVID19 Pandemieimpfung in 2 Phasen aufgeteilt.

Die Phase 1 ist dadurch gekennzeichnet, dass nur begrenzt Impfstoff zur Verfügung steht und nicht die gesamte Bevölkerung geimpft werden kann, was eine Priorisierung der Impfungen notwendig macht. In dieser Phase, die sich in die Phasen 1A und 1B unterteilt, ist eine zentrale Impfung in Impfzentren und mobilen Teams unter Koordination des Landes vorgesehen.

Phase 1A – Gezielte, zentralisierte Verimpfung

Zu Beginn wird diese Menge sehr begrenzt sein. Zur Durchführung der Impfungen ist die Priorisierung streng umzusetzen. Eine Überlegung hierzu wäre, um die Patientenversorgung in den Krankhäuser sicherzustellen, dass in der Anlaufphase zunächst in den Krankenhäusern Ärzte und weiteres Krankenhauspersonal in ihren eigenen Räumlichkeiten mit eigenem Personal zu impfen.

Phase 1B – Erweiterte, zentralisierte Verimpfung

Diese Phase ist durch eine bessere, wenngleich noch begrenzte Verfügbarkeit des Impfstoffes gekennzeichnet. Auch hier wird noch eine Priorisierung die Impfreihenfolge bestimmen. Jedoch wird der Kreis der Personen, die geimpft werden können, sich erweitern. Sowohl in der Phase 1A als auch in der Phase 1B werden die Impfungen vorrangig in den Impfzentren bzw. durch die mobilen Teams erfolgen müssen.

Phase 2 – Breite, dezentrale Routine Verimpfung

Ab dieser Phase ist der Impfstoff großflächig verfügbar. Die Impfungen können wieder über das Regelsystem erfolgen.

Abgabe von kostenlosen Masken

Der Freistaat Sachsen verfügt aus den Beschaffungen in der ersten Infektionswelle noch über Vorräte an Schutzmasken, die nach chinesischem Standard produziert und hinsichtlich der Filterleistung den in Europa regulär zugelassenen FFP-2-Masken entsprechen. Zur Vermeidung von Schäden, die durch einen zweckfremden Einsatz dieser Masken entstehen können, ist nur die Abgabe an medizinisches Fachpersonal zulässig. Das SMS beabsichtigt daher, mit der einmaligen kostenlosen Bereitstellung von bis zu 5 Mio. dieser Schutzmasken für Pflegeeinrichtungen/medizinische Einrichtungen einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten. Das dafür aus haushaltsrechtlicher Sicht erforderliche „dringende Staatsinteresse“ sieht SMS darin, dass

  • damit ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der enorm steigenden Infektionszahlen geleistet werden kann,
  • eine schnell umsetzbare, unbürokratische Lösung geschaffen wird, die die besonders unterstützungsbedürftigen Bereiche der medizinisch und pflegerischen Versorgung direkt erreicht und
  • sicherstellt, dass der Schutz von Leib und Leben nicht an zeitnahen Verfügbarkeit der hierzu erforderlichen Schutzausrüstung scheitert.

Zudem sind die im Frühjahr beschafften Masken nur im Rahmen einer Ausnahmezulassung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie einsetzbar und in ihrer Haltbarkeit auf zwei Jahre begrenzt. Die Nutzung der Masken für den der Beschaffung zu Grunde liegenden Zweck kann mit der dargestellten kostenlosen Verteilung erreicht werden. Der aktuelle Marktwert der Masken wird seitens SMS mit 1 EUR/Stück angegeben, die finanziellen Folgen der Maßnahme in Form entgangener Einnahmen für den Staatshaushalt belaufen sich somit auf 5 Mio. EUR (Finanzierung seinerzeit aus dem Coronafonds erfolgt). Offen ist derzeit noch die Finanzierung der Logistikkosten für die Verteilung der Masken, hierzu ist eine Klärung zwischen SMS und SMF vorgesehe

Seit 15.12.2020 erhalten Menschen die älter als 60 Jahre sind oder an bestimmten Vorerkrankungen leiden, kostenfrei drei FFP2 Masken, die der Bund zur Verfügung stellt. Im Januar können dann bis zu 12 weitere Masken zu einem sehr stark subventionierten Preis erworben werden.