Einrichtungsbezogene Impfpflicht „Es braucht zum Schutz der Patient:innen praxisorientierte Lösungen“

Mein Redebeitrag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: „Wirksamen Gesundheitsschutz sowie Rechts- und Planungssicherheit für Einrichtungen und Beschäftigte bei der Umsetzung der ‚einrichtungsbezogenen Impfpflicht‘ nach §20a Infektionsschutzgesetz sicherstellen!“
44. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 09.02.2022, TOP 8                

– Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg*innen,

einen herzlichen Dank an die Fraktion DIE LINKE für diesen Antrag. Sie sprechen mir aus dem Herzen. Ja, wir brauchen einen Rahmen für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Geimpte Mitarbeiter*innen sind deutlich weniger und deutlich kürzer ansteckend. Geimpfte Mitarbeiter sind deutlich besser gegen schwer Krankheitsverläufe geschützt.

Und ja, wir wollen mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht den Gesundheitsschutz der besonders vulnerablen Personengruppen gewährleisten.

Wie im Antrag formuliert, ist es notwendig, landeseinheitliche Vorgaben für die Umsetzung durch die Gesundheitsämter zu treffen. Ziel war es, über die sächsischen Landesgrenzen hinaus ein abgestimmtes Vorgehen mit den anderen Bundesländern zu vereinbaren. Doch die Herausforderung, bundeseinheitliches Vorgehen zu vereinbaren, zeigt sich täglich als schwierig.

Der Blick nach Bayern ist dabei für mich eine Sackgasse. Entscheidungen des Bundestages und damit Bundesrecht nicht umzusetzen, ist ein Dammbruch, bei dem jedem, der den Spaten dazu mit in die Hand nimmt, klar sein sollte, dass es nicht ums Impfen, sondern um die Deutungshoheit geht.

Die Notwendigkeit, schnelle handlungsleitende Grundsätze für Sachsen zum Vorgehen zu erlassen, ist dringend erforderlich, um Sicherheit und Orientierung zu geben.

Nicht nur die Gesundheitsämter benötigen einen Handlungsleitfaden, auch die betreffenden Arbeitgeber müssen wissen, worauf sie sich einstellen müssen. Die bedeutende Frage, die Pflegekräfte, medizinisches Personal und Arbeitgeber wie auch die Pflegeverbände beschäftigt, ist, wie sich die Spielregeln genau gestalten werden.

Aus vielen Anfragen und Gesprächen habe ich diese Sorgen aufgenommen und bin mit Pflegediensten und Beschäftigen in den Austausch getreten.

Ein großes Anliegen in diesen Gesprächen war, den Fokus der Impfpflicht auf die Mitarbeitenden zu legen, die direkten Kontakt zu vulnerablen Gruppen haben. Ich habe im letzten Antrag ja schon das Beispiel vom Heizungsmonteur im Pflegeheim bemüht und glaube es, ist deutlich geworden, dass eine Impfpflicht eher den Bezug zur Tätigkeit als zur Einrichtung haben muss.

Eine weitere Sorge der Träger und Unternehmen bei der Umsetzung ist, dass Arbeitgeber dauerhaft mit mehr Bürokratie belastet werden. Daher ist eine digitale Umsetzung mit einfacher Handhabung bei der Meldung dringend geboten.

Das Sächsische Sozialministerium bereitet einen Erlass für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor. Dafür sind Abstimmungen mit dem Bund und den anderen Bundesländern erforderlich. Bei allem Drängen, dass es schnell Klarheit braucht, ist eine Abstimmung mit den Ebenen, den Fachverbänden und den Akteuren vor Ort, z.B. den Gesundheitsämtern, notwendig, um das Ganze anwendertauglich zu gestalten.

Wir hoffen, das trotz aller Irritationen der vergangenen Tage dieser Prozess fast abgeschlossen ist und Staatsministerin Köpping in den nächsten Tag den Erlass vorstellt. An dieser Stelle mein herzlicher Dank, dass – trotz aller auch in der Öffentlichkeit ausgetragenen Dissonanzen – jetzt der Sache wegen an gemeinsamen Lösungen mit allen Akteuren gearbeitet wird.

Mehrfach wurde von Gesundheitsministerin Petra Köpping betont, dass die Sicherstellung der Versorgung der Menschen oberste Priorität hat, so dass wir davon ausgehen, dass die Umsetzung der Impfpflicht zu praxisorientierten Lösungen führt.

Mit dem geforderten Impfbonus von mindestens 150 Euro für geimpfte Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich können wir BÜNDNISGRÜNEN nicht mitgehen. Für den eigenen Impfschutz und den Schutz anderer einen Bonus zu zahlen und dies nur an einen bestimmten Personenkreis, ist nicht zu rechtfertigen. Es gibt eine Mehrheit in der sächsischen Bevölkerung, die geimpft ist und damit eine Entscheidung getroffen hat, sich und andere zu schützen. Hier jetzt nur einem Teil einen Bonus zu zahlen, wäre nicht logisch.

Ich sehe hier die Arbeitgeber in der Verantwortung. Sie haben eine Fürsorgepflicht und sollten daher ihren Mitarbeiter*innen Informationen, z.B. der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, zur Coronaschutz-Impfung zukommen lassen. Sie sollten sie weiter motivieren, eine Impfberatung wahrzunehmen. Auch der Anlass, dass ein Gesundheitsamt Mitarbeitende anschreibt, weil der Impfstatus nicht als ausreichend gemeldet wurde, ist eine gute Gelegenheit, um Sachinformationen auf den Küchentisch der Betreffenden zu legen. Dort, wo Ängste und individuelle Probleme im Vordergrund stehen, ist das ein guter Weg.

Genauso wichtig ist die Forderung in Ihrem Antrag nach dezentralen Impfangeboten und niedrigschwelligen Angeboten zur Impfberatung. Dies ist nicht nur im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht von Bedeutung, sondern bereits seit Beginn der Impfkampagne. Dass im Bereich der Kommunikation Bund wie auch Länder noch Luft nach oben haben, zeigt eindrücklich die Kritik zur Kommunikation vom Expertenrat der Bundesregierung.

Für ein großes Impfangebot stehen in Sachsen mittlerweile viele Möglichkeiten zur Verfügung – vom Hausarzt bis zum stationären Impfpunkt. Um auf die Arbeitszeiten im Pflege- und Gesundheitsbereich einzugehen, werden vom Sozialministerium explizit Impftage in den großen Impfzentren organisiert. Die Impfteams haben derzeit freie Kapazitäten, da sollten auch Termine in Einrichtungen wieder möglich sein.

Ebenfalls speziell für die Beschäftigten dieser Berufsgruppen soll der proteinbasierte Impfstoff Novavax priorisiert werden. Damit wird all denen ein Angebot gemacht, deren Sorge sich auf die Technologie des mRNA-Impfstoffes bezieht.

Ein Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist definitiv keine Lösung, da wir den Schutz der Pflegebedürftigen und die Sicherheit von Patient*innen im Fokus sehen.

Wir lehnen den Antrag ab. Die Landesregierung, hier das Sozialministerium, ist bereits auf dem Weg, die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu regeln. Und die Aussetzung dieser stellt für uns keine Option dar.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!