In der Krise genauer hinschauen: Vertrauen statt Misstrauen

Krisen sind Zeiten, in denen man genau hinschauen muss. Es sind Zeiten, in denen man auch genau wissen will, wem man vertraut und in denen man misstrauisch wird, wenn man etwas nicht nachvollziehen kann.
Auf Bundesebene stellen die GRÜNEN die kleinste Oppositionspartei dar und das bedeutet NICHT MITREGIEREN.

Deshalb war es für mich mal Zeit ganz genau zu schauen, was die Kolleg*innen in Berlin so tun. Ich muss sagen: alle Achtung. Für mich ist da nichts dabei, was nicht geht und gleich gar nichts wo der Krisenmodus ausgenutzt wird. Eher Gegenteiliges ist der Fall.

Vertrauen statt Misstrauen bitte.

Hier habe ich euch mal ganz kurz die Beschlüsse des letzen Plenums (04.11.2020 – 06-11.2020) im Bundestag zusammengetragen und „entzerrt“.

  1. Antrag Nichtanerkennung der Präsidentschaftswahl in Belarus
  2. Antrag „Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen“ Regelung zur Datenübermittlung der Standesämter an die Elterngeldstellen geschaffen, um eine elektronische Übermittlung der Daten der Beurkundung der Geburt eines Kindes zu ermöglichen.
  3. Armin Schuster wird Chef des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 
  4. „Beschleunigung von Investitionen“ (19/22139, 19/22778, 19/23054 Nr. 6) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (19/24040) angenommen.
  5. Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Deutschlands und der Republik Singapur
  6. Radioaktive Abfälle – Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung, Abbau von Verwaltungsaufwand
  7. ITZBund: Umwandlung des Informationstechnikzentrums Bund in eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/22784) zu. Damit soll der ITZBund besser als zentraler Dienstleister und Generalunternehmer für die IT-Konsolidierung der unmittelbaren Bundesverwaltung fungieren.
  8. Ernährungsvorsorge: Verbesserung der Datenübermittlung für Zwecke der Ernährungsvorsorge (19/22860). Demnach werden die Rechtsgrundlagen zur Übermittlung bereits verarbeiteter Daten zwischen Behörden zur Vorsorge gegen eine Versorgungskrise angepasst.  Um geeignete Maßnahmen zur Vorsorge treffen zu können, seien genaue Kenntnisse der Strukturen der Agrar- und Ernährungswirtschaft unverzichtbar. Dies betrifft auch die Punkte Lebensmittelhygiene und Futtermittelhygiene.
  9. ERP-Wirtschaftsgesetz: Die Bundesregierung will aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) etwa 734 Millionen Euro bereitstellen. Das Geld soll besonders mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zugute kommen. Mobilisiert werden könnten dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von etwa 7,9 Milliarden Euro, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter.
  10. Beauftragung der Suche nach einem geeigneten Atom Endlager
  11. Umsetzung der EU-Richtlinien 2019 / 878 und 2019 / 879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor“ (19/22786) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/24044) beschlossen. Das bedeutet eine Erleichterung der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen durch Darlehen sowie eine Beaufsichtigung von Förderbanken der Länder sowie der Landwirtschaftlichen Rentenbank nach nationalen Regelungen. Auch der Schutz der Steuerzahler und Kleinanleger vor Bankenkrisen ist verankert. Krisenbedingte Verluste von Banken und von deren Investoren sollen nicht mehr vom Steuerzahler getragen werden.
  12. Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften“ (19/20429, 19/22081, 19/22346 Nr. 1.22) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (19/24039). Ausbau von Windenergie auf See soll beschleunigt werden. Der Anteil der Stromerzeugung aus Offshore-Windanlagen soll von derzeit fünf Prozent bis 2030 auf 15 bis 20 Prozent und in den Folgejahren noch weiter gesteigert werden. Das Ausbauziel wird mit dem Gesetz von 15 auf 20 Gigawatt Leistung bis zum Jahre 2030 angehoben.
  13. Änderung der Ermittlung und Ausgestaltung der Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) , in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen. Ab Januar erhöht sich damit der Regelsatz für eine alleinstehende Person in der Grundsicherung von 432 auf 446 Euro pro Monat. Wer mit einer anderen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält künftig 401 statt bisher 389 Euro. Kinder bis fünf Jahre erhalten ab Januar 283 statt bisher 250 Euro, Kinder von sechs bis 13 Jahren erhalten 309 statt bisher 308 Euro, und für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre steigt der Regelsatz von 328 auf 373 Euro. Angehoben werden die monatlichen Leistungen aber nicht nur in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, sondern unter anderem auch in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz.
  14. Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes mit dem Ziel, Bürokratie bei Fernunterrichtsverträgen abbauen und den Zugang zu digitalen Bildungsangeboten zu erleichtern. Eingeführt werden neue Merkmale zur statistischen Erhebung der Anerkennungsverfahren. Zudem wird die gesicherte Datengrundlage verbessert.
  15. Änderung des Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die damit eingeführten neuen Bestimmungen im Aufenthaltsrecht für die Fachkräfteeinwanderung aus Nicht-EU-Staaten geändert. Bei reglementierten Berufen wird die Möglichkeit eines separaten Feststellungsbescheides über die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation eingeführt. Zu den reglementierten Berufen gehören laut Bundesanstalt für Arbeit beispielsweise Medizinberufe, Rechtsberufe, das Lehramt an staatlichen Schulen sowie Berufe im öffentlichen Dienst.
  16. Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung (19/23706) Dabei handelt es sich insbesondere um „Auskunftspflichten von Unternehmen der Branchen Luftverkehr, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Telemedien zur Netzwerkaufklärung sowie Regelungen zum IMSI-Catcher-Einsatz zur Feststellung genutzter Mobiltelefonnummern und zur Ausschreibung im Schengener Informationssystem zur Nachverfolgung internationaler Bezüge“, wie die beiden Fraktionen in der Begründung ausführen.
  17. Verschiebung des für 2021 geplanten Zensus (Volkszählung) auf das Folgejahr die Vorbereitung war wegen Corona nicht wie geplant umsetzbar. Zudem wurde mit dem beschlossenen Gesetz ein neuer Hafttatbestand zur Vorbereitung einer Abschiebungsandrohung für Personen geschaffen, „die sich entgegen einem bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbot und ohne Betretenserlaubnis im Bundesgebiet aufhalten und von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht oder die aufgrund eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses“ ausgewiesen worden sind.
  18. Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen
    1. Verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken
    2. Passbild wird ausschließlich digital erstellt
    3. Angabe des Geschlechts wird angeglichen (F/M/X)
    4. Kürzere Geltungsdauer von Kinderreisepässen 
    5. Ausweispflicht ab drei Monaten vor Haftentlassung für Strafgefangene um deren Wiedereingliederung zu unterstützen
  19. Änderungen bei den Berichtsvorschriften über die Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen Änderungen bei Berichtsfristen für Betreiber und Landesbehörden
  20. Änderung des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes“ (19/22857). So wurde unter anderem eine Informationspflicht der Bundesländer gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingeführt. Außerdem waldflächenbezogene Prämie beschlossen, die nur auf Antrag gewährt wird. Damit will der Bund in Höhe von 500 Millionen Euro befristet privaten und kommunalen Waldeigentümern unter die Arme greifen. Die Prämie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
  21. Vertrag über den offenen Himmel“  (19/20206). Bedeutung des
    Vertrags für die euroatlantische Sicherheitsarchitektur unterstreichen. Russland zu vollständiger Umsetzung des Vertrags bewegen. USA als ursprünglicher Impulsgeber Teil des Offenen-Himmels-Vertrags bleiben und hierfür ihre Entscheidung vom Mai 2020 revidieren.

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