Finanzierungshilfen für Krankenhäuser und Ärzte

Bundestag und Bundesrat haben weitreichende Finanzhilfen für Krankenhäuser und Ärzte beschlossen, um die Gesundheitsversorgung in der Corona-Krise sicherzustellen.

Dieser Rettungsschirm könnte laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn je nach Lage bis zu zehn Milliarden Euro umfassen (bei regulären Ausgaben für die Krankenhäuser von jährlich 80 Milliarden Euro). Die Beschlüsse treten größtenteils am 28. März 2020 in Kraft.

Das beutet:

  • Krankenhäuser, die ihre Bettenzahl für Corona-Patient*innen erhöhen erhalten im Gegenzug einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen.
  • Für zusätzliche Intensivbetten gibt es einen Bonus von 50.000 Euro sowie einen Zuschlag von 50 Euro pro Patient (als Ausgleich für Mehrkosten, z.B. Schutzkleidung) zunächst ab dem 1. April bis zum 30. Juni 2020. Auch Pflegekräfte in diesem Bereich werden deutlich besser bezahlt. (Der vorläufige Pflegeentgeltwert erhöht sich um rund 38 Euro auf 185 Euro pro Tag.)
  • Niedergelassene Ärzte erhalten Ausgleichszahlungen für Honorareinbußen in Folge der Corona-Pandemie und bekommen Mehrkosten bei der Behandlung von Corona-Infizierten erstattet. Die Ärzte sollen durch weitere Maßnahmen, wie die Einrichtung von Fieberambulanzen, entlastet werden.