Erste Lockerungen für Geimpfte und Genesene

So, ab Sonntag wird es für geimpfte und genesene Bürger:innen erste Lockerungen geben. Was das genau bedeutet und welche Rahmenbedingungen es dafür gibt, habe ich euch hier mal zusammengetragen:

  • Keine Beschränkungen bei privaten Zusammenkünften (ausschließlich Geimpfter oder Genesener)
  • Bei „gemischten“ Treffen, können Geimpfte oder Genesene in unbegrenzter Anzahl dazu kommen
  • Keine Ausgangssperre
  • Sport in beliebig großen Gruppen
  • Keine Quarantäne nach Treffen mit infizierten Personen, außer es handelt sich um eine, als „besorgniserregend“ einstufte Virusmutation

Weiterhin gilt aber, wie für alle anderen auch:

  • Maskenpflicht
  • Abstands- und Hygieneregeln
  • Einhalten von Hygienekonzepten

Für einen wichtigen Schritt halte ich die Gleichsetzung von Geimpften/Genesenen, mit Negativ Getesteten Personen im Rahmen der Ausnahmeregelungen der jeweiligen Länder. Das führt an vielen Stellen zu enormen Arbeitserleichterungen. Sei es beim Besuch von Pflegeheimen, Beim Einkauf mit „Click & Meet“, dem Abholen der Kinder aus der Kita oder der Friseurbesuch.

Was mir noch etwas Sorge bereitet ist die Organisation des einheitlichen Immunausweis bzw. des Impfpasses. Hier müssen wir jetzt wirklich auf die Tube drücken, damit nicht jeder mit einem anderen Zettel durch die Welt rennt.

Letzten Endes ist es jetzt auch Zeit für diesen Vorstoß. Wir haben in Sachsen bereits knapp eine halbe Million vollgeimpfter Menschen. Lt. Infektionsschutzgesetz geht von Ihnen keine oder nur noch eine sehr geringe Gefahr aus. Damit Teile ihrer Grundrechte wieder herzustellen ist absolut in Ordnung. Warum dürfen sich vier geimpfte 80-Jährige nicht zum Rommé treffen oder drei Krankenschwestern zum Feierabendwein nach einer 14 Stunden Schicht?

Immunausweis hilft bei Umsetzung

Ein Immunausweis, wie er nun auf nationaler und europäischer Ebene umgesetzt werden soll, hilft dabei, diese Regelungen umsetzen. Daher begrüßen wir ein europäisches Zertifikat für Impfungen sowie für genesene Menschen, die Ende Juni kommen soll. Je eher desto besser!

Ein einfach handhabbarer und einheitlicher Nachweis ist dafür eine wichtige Bedingung. Voraussetzung ist, dass die daran gebundenen – möglichst digitalen – Lösungen interoperabel und für künftige Anwendungen wie beispielsweise digitale Impfnachweise der WHO offen sind. Zudem müssen die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden. Neue Erkenntnisse, etwa zur Dauer des Schutzes nach Impfungen sowie zur Wirksamkeit gegen eventuelle neue gefährlichere Mutationen, müssen schnell integriert werden können.

  • Ein Immunausweis hilft dabei, dass die Grundrechte geimpfter und genesener Menschen schnell wiederhergestellt werden.
  • Daher muss der Immunausweis zügig eingeführt werden, die Lage aber mit Blick auf neue Virusvarianten laufend beobachtet werden.

Impfnachweise sind im Übrigen seit Jahrzehnten internationale Praxis im Reiseverkehr zwischen den Staaten. Eine Konsequenz hieraus ist jedoch, dass auch weltweit eine faire und gleichmäßige Verteilung von Impfstoffen sichergestellt werden muss. Anderenfalls werden Menschen aus Ländern mit geringeren Impfkapazitäten benachteiligt.

Zur Überbrückung:

Bis Ende Juni, das europäische Zertifikat zur Impfung kommen soll gilt aktuell der Impfpass als Nachweis, und Genesene ungeimpfte müssen einen PCR-Test vorlegen, der mindestens vier Wochen und höchstens sechs Monate alt ist. Deswegen lautet die Empfehlung aktuell auch, dass sich Genesene ab sechs Monate nach der Infektion impfen lassen sollten – mit nur einer Dosis. Denn Studien zeigen, dass das die Immunantwort deutlich verbessert, und zwar auf ein Level von zweifach Geimpften. Wie lange der Schutz dann allgemein bei vollständig Geimpften hält, muss sich mit der Zeit zeigen.

Auch wenn Kritik über die Fälschungsunsicherheit aufgekommen ist, so ist dies dennoch die praktikablere Lösung für den Übergang. Dabei muss aber im gleichen Atemzug kritisiert werden, dass im Bund das Gesundheitsministerium und das Justizministerium es verschlafen haben an einem Nachweisdokument zu arbeiten, um es jetzt anwenden zu können.

Generell gilt: Grundrechte sind keine Privilegien

Wenn von vollständig Geimpften also keine wesentliche Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, müssen Einschränkungen grundsätzlich entfallen. Gerechtfertigt sind dann nur noch Pflichten, wie etwa in manchen Bereichen das Tragen von Masken. Je mehr Menschen geimpft werden, desto mehr müssen auch die Freiheiten für sie wiederkehren.

So ist nicht nachvollziehbar, warum beispielsweise für geimpfte Menschen in Pflegeheimen weiterhin Kontakt- und Besuchseinschränkungen gelten sollen. Wir Bündnisgrünen sind daher insbesondere dafür, dass Geimpfte:

  • sich mit anderen Geimpften in Innenräumen ohne Maske und Abstand treffen dürfen,
  • von Ausgangsbeschränkungen ausgenommen werden,
  • Zugang zu bislang wegen des Infektionsschutzes zugangsbeschränkten oder nur mit Test zugänglichen Bereichen erhalten.