Corona Schutzverordung – Was ist neu ab 10. Mai?

Das Kabinett hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung (gültig ab 10. Mai) beschlossen.Was dieses Neues beinhaltet, habe ich hier mal in aller Kürze zusammengefasst:

Gleichstellung von bereits (vollständig) geimpften oder genesenen Personen – mit Negativ-getesteten Personen.

Sprich da, wo bisher alle einen Test machen mussten, reicht jetzt der Nachweis der Impfung bzw. der Genesung. Wichtig, bleibt, hier brauchen wir ein einheitliches System, damit nicht alle mit unterschiedlichen Zetteln durch die Welt rennen und es unübersichtlich wird.

Vereinfachung der Schutzverordnung

Ein wichtiger Beschluss, über den ich auch echt froh bin, ist auch die Vereinfachung der Schutzverordnung. Einfachheit, Lesbarkeit und Transparenz schaffen Akzeptanz.

Die Bettenkapazität von 1.300 Betten bleibt neben der 7-Tage-Inzidenzwert ein wichtiger Grundpfeiler und Indikator für mögliche Lockerungen.

Kontaktdatenerfassung und –nachverfolgung (KEN)

Im Falle von ersten Öffnungen muss Kontaktdatenerfassung und –nachverfolgung (nachfolgend KEN abgekürzt) gewährleistet sein. So z.B. bei Übernachtungen und Beherbergungen, beim Einzelunterricht in Tanz- und Musikschulen, Kultureinrichtungen, Gastronomie, Fitnessstudios, etc.pp.

Beerdigungen

Beerdigungen sind wieder mit mehr als 10 Personen möglich, es benötigen lediglich alle Anwesenden einen Negativtest.

Das gilt ab einer 100er Inzidenz:

Sollte die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen in Landkreisen und Kreisfreien Städten unter 100 liegt, gilt (ab dem übernächsten Tag) unter anderem :

  • Öffnung der Außengastronomie mit KEN
  • Private Zusammenkünfte von Angehörigen zweier Hausstände sind mit maximal fünf Personen Indoor bzw. zehn Personen insgesamt zulässig, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden.
  • Nutzung von Kontakterfassung und -nachverfolgung (KEN) nach Verordnung am besten mit digitalen Systemen und insbesondere der Corona-Warn-App
  • Nutzung Campingplätzen und Ferienwohnungen mit KEN
  • Ergänzend gilt für zulässigen Kulturstätten und Open Air-Veranstaltungen mit Terminbuchung, KEN und Testpflicht
  • Besuch von Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten mit KEN und einem tagesaktuellen Negativtest
  • Öffnung von Fitnessstudios für medizinisch notwendigen Behandlungen und kontaktfreien Sport öffnen. (am besten mit KEN und Negativtest)
  • Gruppentraining von bis 20 Minderjährigen und kontaktfreier Sport im Innenbereich ist möglich
  • Kontaktsport im Außenbereich ist möglich (mit KEN und Negativtest
  • Schwimmunterricht in der Primarstufe
  • Eheschließungen sind auf max. 20 Teilnehmende beschränkt. Bei mehr als zehn Personen müssen alle Beteiligten einen tagesaktuellen Test vorweisen und der Mindestabstand von 1,5m ist einzuhalten.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen infolge unter dem Schwellwert von 50, dann entfallen vor allem bei Aktivitäten im Außenbereich weitere Auflagen.

Alle inzidenzabhängigen Lockerungen werden aufgehoben, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Es gelten am übernächsten Tag die Regelungen der jeweils höheren Inzidenzstufe.

Wer das alles nochmal im Detail nachlesen möchte, findet hier den passenden LINK.