Aktuelle Debatte: Für eine bestmögliche Versorgung der Bevölkerung müssen wir unsere Krankenhäuser nachhaltig aufstellen

Redebeitrag der Abgeordneten Petra Čagalj Sejdi (BÜNDNISGRÜNE) zur Dritten Aktuellen Debatte der Fraktion CDU zum Thema: „Stationäre Versorgung weiterentwickeln – für eine nachhaltige Krankenhauslandschaft im Freistaat Sachsen“
70. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 27.04.2023, TOP 1

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

die CDU-Fraktion hat heute ein wichtiges Thema, „eine nachhaltige Krankenhauslandschaft in Sachsen“, in die Aktuelle Stunde eingebracht.

Für eine nachhaltige Ausrichtung unserer Lebensbereiche stehen wir BÜNDNISGRÜNE besonders ein so liegt uns dies für die sächsische Krankenhauslandschaft ebenfalls sehr am Herzen. Unsere Vorstellungen richten sich von einer hohen qualitativen Versorgung von Patient*innen bis hin zur nachhaltigen Ausstattung der Krankenhausgebäude.

Eine medizinische Versorgung in den Krankenhäusern, die an Qualitätsstandards ausgerichtet ist, bedeutet weniger Komplikationen und längere Überlebensraten. So könnten in Deutschland jedes Jahr etwa 4.700 Krebstote vermieden werden, wenn sie in Zentren behandelt würden, die von der Deutschen Krebsgesellschaft zertifiziert sind. Auch die Konzentration der Schlaganfall-Versorgung auf sogenannte Stroke Units ergebe ein ähnlich hohes Potenzial für die Vermeidung von Sterbefällen, da Stroke Units für die Versorgung eine adäquate Ausstattung vorweisen.

Wir wollen daher überall in Sachsen eine bedarfsgerechte Versorgung und dass komplizierte Eingriffe nur in solchen Krankenhäusern erfolgen, in dem alle notwendigen Spezialist*innen in der nachweislich erforderlichen Qualität zur Verfügung stehen. Nur so ist gewährleistet, dass alle Patient*innen die bestmögliche Versorgung erhalten.

Nachhaltigkeit bedeutet für uns ebenso, dass wir mit unseren Personalressourcen, Ärzt*innen und Pflegefachkräfte in den Kliniken adäquat umgehen, also die soziale Nachhaltigkeit. Dazu zählen die leistungsgerechte Bezahlung, gute Arbeitsbedingungen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Entbürokratisierung genauso wie Weiterbildungsangebote für die Beschäftigten. Wir müssen hier weit über das „Beifallklatschen“ während der Corona-Pandemie hinaus kommen.

Wenn auf Bundesebene die Finanzierung mit dem Fallpauschalensystem reformiert wird, wäre dies ein erster Schritt aus dem Hamsterrad von immer mehr Patientenfällen und der starken Überlastung des Personals heraus.

Eine nachhaltige Krankenhauslandschaft bedeutet für uns aber auch, „Green Kliniken“ zu etablieren. Wir müssen die Krankenhäuser dabei unterstützen, ihre Gebäude energetisch zu sanieren, um den Energieverbrauch zu senken. Die Wasser- und Abwassernutzung müsste dazu ebenfalls auf den Prüfstand oder die Ausstattung mit Photovoltaikanlagen auf den Klinikdächern wie auch die Abfallvermeidung bzw. umweltgerechte Entsorgung. Dass dies dringend angegangen werden muss, zeigen uns Klimawandel und Energiekrise.

In Sachsen haben wir Ende vergangenen Jahres das Sächsische Krankenhausgesetz beschlossen, mit dem wir die Weiterentwicklung unserer Krankenhauslandschaft flankieren wollen. Die Zusammenarbeit der Leistungserbringer, Digitalisierung, Weiterbildung und Qualitätssicherung sind im Gesetz verankert und sollen gefördert werden. Damit haben wir eine Grundlage geschaffen, um die Versorgung der sächsischen Bevölkerung in den Krankenhäusern qualitativ zu sichern. So kann z.B. durch Telemedizin ein Austausch unter den Behandlern erfolgen oder durch Weiterbildungsverbünde die Facharztausbildung sichergestellt werden.

Immer mehr operative Eingriffe können heute ambulant erfolgen und auch die Patient*innen haben den Wunsch nach mehr Ambulantisierung. Darauf müssen wir reagieren, stationäre Betten reduzieren und Gesundheitszentren in den Krankenhäusern etablieren, damit wir die Versorgung in allen Regionen in Sachsen sicherstellen.

Eine ausreichende Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser muss durch Sachsen gewährleistet werden, damit eine Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft gelingen kann. Hier sind wir gefragt, auch im nächsten Doppelhaushalt dafür die notwendigen Gelder einzustellen.

In Sachsen wurde durch alle Verantwortlichen für das Gesundheitswesen – Krankenhausgesellschaft, Krankenkassen, Landesärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung, Landkreis-, Städte- und Gemeindetag – das „Zielbild 2030 – Sächsische Krankenhauslandschaft im Wandel!“ entwickelt. Dieses gemeinsame Ringen um die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft muss sich auch jetzt in den Folgeprozessen mit der Krankenhausplanung fortsetzen. Hier sind besonders auch die Landkreise und kreisfreien Städte gefragt, sich an diesem Prozess für ihre Region zu beteiligen. Mit sogenannten Regionalkonferenzen wurde die Möglichkeit im Sächsischen Krankenhausgesetz geschaffen, das eine kommunale Beteiligung möglich ist. Vor Ort kennt man am besten die Bedarfe der Bevölkerung, die Strukturen und die einzelnen Akteure wie Krankenhäuser, Fach- und Hausärzte. Aus dieser Beteiligungsmöglichkeit muss jetzt gelebte Praxis werden und die Kommunen ihre Gestaltungschance ergreifen.

Genauso wichtig ist, dass wir diesen Veränderungsprozess, diese Weiterentwicklung dem Krankenhauspersonal und auch den Bürgerinnen und Bürgern erklären, damit wir Verständnis für Entwicklungsschritte erreichen und Ängste nehmen.

Das Gesundheitssystem, und dazu zählt auch die Krankenhauslandschaft, muss sich weiterentwickeln. Wir müssen aktiv diesen Prozess gestalten, bevor wir keine Handlungsspielräume mehr haben. Der demografische Wandel, Fachkräftemangel und begrenzte Ressourcen lassen kein Weiterso zu.

Für eine bestmögliche Versorgung unserer sächsischen Bevölkerung brauchen wir die Weiterentwicklung zu einer nachhaltigen Krankenhauslandschaft, die bedarfsgerecht, den Qualitätsstandards entspricht und auskömmlich finanziert ist.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!